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Meine Nachbarschaft: Am Brunnengarten

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zebrastreifen Talstraße beschildern

18.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 101/12 Betreff: Zebrastreifen Talstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg an der Grundschule Kalbach in der Talstraße, etwas westlich der Einmündung "An der Grünhohl", Schilder aufzustellen, die auf den Fußgängerüberweg hinweisen. Begründung: An den anderen Fußgängerüberwegen in der Talstraße sind Schilder angebracht, doch ausgerechnet direkt an der Grundschule nicht. Es besteht die Gefahr, dass dieser Überweg übersehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 971 2021 Die Vorlage OF 101/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrradfreundlicher Umbau von „Drängelgittern“ in Kalbach

14.10.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Betreff: Fahrradfreundlicher Umbau von "Drängelgittern" in Kalbach Vorgang: OM 4630/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten 1. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Talstraße und Kalbacher Stadtpfad durch Poller zu ersetzen, 2. die Bordsteine an der Talstraße auf der breite des Verbindungswegs abzusenken und 3. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen durch Poller zu ersetzen. Begründung: Im Zuge der Verkehrswende bedarf es auch eines fahrradfreundlicheren Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur. Drängelgitter stellen insbesondere für Lastenräder eine Gefahr dar und sind nicht barrierefrei. Mithilfe von Pollern könnte dieses Problem unkompliziert gelöst werden. Wie in der ST 710 aus 2020 erläutert wurde, sollte der Weg im zweiten Quartal 2020 instand gesetzt werden und "Drängelgitter an die örtlichen Gegebenheiten angepasst" werden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, sollte der Magistrat vorrangig die "Drängelgitter" entfernen und durch Poller ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz

14.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 111/12 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e.V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt, wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona, sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellem Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren Veranstaltungen hier abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer Ladesäule für E-Fahrzeug mit sich bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 976 2021 Die Vorlage OF 111/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk

29.09.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 92/12 Betreff: Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausweitung naturnah gestalteter Grünflächen im Stadtteil Kalbach-Riedberg auch Flächen auf dem Friedhof Kalbach, insbesondere dem Teil westlich der Straße Am Hopfenbrunnen, in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Mit seiner Stellungnahme ST 1103 vom 17.05.2021 führt der Magistrat aus, dass u. A. auch auf den Friedhöfen, z. B. auf dem Hauptfriedhof, aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen wurden. Aus Sicht des Ortsbeirats befindet sich auf dem Kalbacher Friedhofsbereich nordwestlich der Straße Am Hopfenbrunnen eine Rasenfläche, die so umgewandelt werden könnte. Hier bietet es sich an, den Friedhof als grüne Lunge im Stadtteil zu gestalten und Biodiversität zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 742 2021 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen

28.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 77/12 Betreff: Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Grünflächenamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem beigefügten Foto 1 ergibt sich, dass das Grundstück (Flur 5 Flurstück 91/30 laut Geoportal Hessen) Am Hopfenbrunnen - unmittelbar vor der Brücke der Umgehungsstraße L 3019 gelegen - so bewachsen ist, dass eine Benutzung des Bürgersteiges ausgeschlossen wird. Um Rückschnitt wird gebeten. Das Foto 2 zeigt das überwucherte Regenrückhaltebecken (Flur 5 Flurstück 91/29 laut Geoportal Hessen), ebenfalls "Am Hopfenbrunnen", neben den Parkplätzen der Sportanlage Kalbach. Hier ist die Funktionsfähigkeit zu prüfen, zumal es vor dem verstärkten Wachstum der Pflanzen in den letzten Wochen auch zahlreiche Müllablagerungen aufwies. Foto1 privat Foto 2 privat Sollte Ihr Amt für diese Fragen nicht zuständig ein, so bitte ich diese an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Für eine schriftliche Antwort danke ich bereits jetzt im Namen des Ortsbeirates 12 Kalbach-Riedberg Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Spaziergänger*innen nutzen gerne die Bürgersteige. Dies ist in einem Bereich auf einer Straßenseite nicht mehr möglich und bedarf eines Rückschnitts. Denn im Hinblick auf den fließenden Verkehr durch die gute und rege Nutzung der Sportanlage, die dortigen Parkplätze sowie den Fahrradverkehr Richtung Bad Homburg und Richtung Am Martinszehnten ist dies auch notwendig. Gerade im Hinblick auf vermehrte starke Niederschläge ist auch das Regenrückhaltebecken in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Eine telefonische Klärung konnte wegen der schwierigen Frage der Ämterzuständigkeit nicht erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

28.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

26.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

23.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes „Kalbach“

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 37/12 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung soll vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 6:45 - 8:30 und 16:00 - 19:00 (sofern es da jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 37/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten "bis zur Einmündung in die Talstraße" die Worte ", ggf. durch Solarenergie gespeist." eingefügt werden. Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der zweite Satz des Antragstenors der Vorlage OF 37/12 nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann entweder erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße oder alternativ durch eine Beleuchtung der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg und dann weiter entlang des Kätcheslachweihers bis zur Alten Riedbergstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 336 2021 1. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 37/12 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach

19.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/12 Betreff: Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) ein Sonnensegel anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der 3. Welle der Corona-Pandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons solange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 124 2021 Die Vorlage OF 13/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen."; 2. im Betreff und in der Begründung das Wort "Sonnensegel" durch das Wort "Verschattung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen

08.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 714/12 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Der Ortsbeirat stimmt der Magistratsvorlage M 4 2021 nur mit der Maßgabe zu, dass die OM 6947-2020 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass wie im Juni 2020 avisiert ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des OBR 12 vom 27.11.2020 weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 679 2021 Die Vorlage OF 714/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen

29.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 688/12 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Zu prüfende Möglichkeiten wären hier die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher freizuhalten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahnstation Kalbach quert der Feldweg die Schienen der Linie U2 und U9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2021 Die Vorlage OF 688/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tempo 30 auf dem Riedberg

17.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße

16.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

12.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in den Hasensprung, durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Der bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Antrag zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels zu einem Verkehrsspiegel der den Verkehrsteilnehmern, Autos und Radfahrern aus beiden Richtungen, Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der ST 1564 vom 21.11.2016 aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in den Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in den Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn des Hasensprungs vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren, um den entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6939 2020 Die Vorlage OF 666/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße

03.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 628/12 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man hier Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6599 2020 Die Vorlage OF 628/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach

03.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 622/12 Betreff: Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o.Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird. Begründung: Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6595 2020 Die Vorlage OF 622/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg

17.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 607/12 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie die Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park&Ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach" - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee / Ernst-Abbe-Straße / Otto-Schott-Straße) - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach) - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8) Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, so dass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2020 Die Vorlage OF 607/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund

12.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 593/12 Betreff: Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund Die Ortsvorsteherin wird gebeten in der Straße "Im Wiesengrund" einen Ortstermin des Ortsbeirats zu vereinbaren. Ziel des Ortstermins soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit in oben genannter Straße sein. Eingeladen werden sollten das Straßenverkehrsamt, die Polizei und das Amt für Straßenbau und Erschließung. Da noch ein Ortstermin bezüglich der Einfahrt in die Straße "Am Hopfenbrunnen" aussteht, können diese beiden Termine auch gerne zusammengelegt werden, da die jeweiligen Orte in direkter Nachbarschaft liegen. Begründung: Vor einiger Zeit wurde in dieser Straße ein Kind angefahren. Eine Beurteilung der Situation vor Ort mit den entsprechenden Fachämtern ist sicherlich am sinnvollsten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 593/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden

01.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten

21.02.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

29.01.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach

15.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und dies zu berichten. Hier sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potentielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarfes ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 527/12 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der Umsetzung der "Vereinbarungen Klimaallianz" gebeten, (1) zu prüfen, welche Flächen in Kalbach-Riedberg für zusätzliche "Baumpflanzungen/Waldungen" in Betracht kommen und (2) bei positivem Ausgang der Prüfungen entsprechende Anpflanzungen vorzunehmen, wobei vorrangig Anpflanzungen heimischer Arten vorzunehmen sind. Dabei wird insbesondere darum gebeten, Flächen entlang der A 5, im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers, entlang der Nidda, parallel der Josef-Bautz-Straße sowie nördlich/nordwestlich des Kautenhofes in die Prüfungen einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt die im Rahmen der "Vereinbarungen Klimaallianz" vorgesehenen Untersuchungen dahingehend, welche Flächen sich für (weitere) Baumpflanzungen/Waldungen eignen. Keine der beispielhaft aufgezählten Flächen liegt jedoch im Bereich des Ortsbeiratsbezirkes 12. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 12 den Magistrat darum, auch Flächen im Ortsbeirat 12 auf ihr Potenzial zur Arrondierung und Aufwertung von Grünzügen zu prüfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5640 2020 Die Vorlage OF 527/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche

05.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Betreff: Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zeitnah eine geeignete Erweiterungsfläche für die Grundschule Kalbach zu suchen, 2. den Ankauf einer Erweiterungsfläche zügig umzusetzen, 3. die Planung für die Erweiterung in Abstimmung mit der Grundschule Kalbach umgehend aufzunehmen und 4. die Zeitplanung sowie einen ersten Entwurf zeitnah im Jahr 2020 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Aus div. Informationen ergibt sich, dass die Grundschule Kalbach zu klein gebaut wurde. Bereits seit geraumer Zeit ist z. b. der Fachraum Musik in einen Klassenraum umgewandelt worden. Die Schule, die aktuell über 11 Klassen verfügt, ist sowohl mit dem Jahrgang 1 als auch 2 an der Kapazitätsgrenze. Sollten weitere Schülerinnen und Schüler in diesen Jahrgängen nach Kalbach zuziehen, wären die Klassen zu teilen. Dies würde durch fehlende Schulräume die Grundschule vor erhebliche Probleme stellen. Da der neue 1. Jahrgang, der sich bereits in den Kindertagesstätten in Kalbach befindet, sich als 4 zügig abzeichnet, ist kurzfristiges Handeln durch die Stadt erforderlich. Als Erweiterungsfläche mit rund 30 x 35 m könnte zum Beispiel die freie Fläche Flurstück Nr. 129, 130 neben der städtischen Kita, Kinderzentrum Im Hain, dienen, die derzeit eine Weidefläche ist. Dazu kommt, dass die Entfernung von rund 200 m fast gleich lang wie zur Containeranlage Talstraße ist. Hierzu ist gegebenenfalls auch eine Ersatzweidefläche für den Pächter oder Eigentümer dieser Fläche von Seiten der Stadt Frankfurt am Main anzubieten. Hierzu könnten die Brunnengärtchen bzw. Brunnenweisen in Nähe der Containeraußenstelle Talstraße in Betracht kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße

03.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink

01.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 522/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Haushaltsmittel für die Sanierungsplanung und die anschliessende Sanierung der Straße "In der Wink" für den kommenden Haushalt eingestellt. Wie schon in der OM 3014 vom 21.03.2014 gefordert, empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde aufgrund mangelnder Haushaltsmittel in der Stellungnahme ST 1006 vom 11.08.2014 abgelehnt. Im kommenden Haushalt sollten hier entsprechende Mittel eingeplant werden. Die Begründung der OM 3014 vom 21.03.2014 ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 25 2020 Die Vorlage OF 522/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße

18.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße Vorgang: OM 4630/19 OBR 12; ST 1483/19 Der Magistrat wird gebeten, zu dem in der OM 4630 aufgeführten Drängelgitter auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Zugang zwischen den Gebäuden Talstraße 10 und 12, erneut zu berichten, da in der Stellungnahme vom 5.8.2019 dazu keine Aussage getroffen wird. Begründung: Die ST 1483 begründet die Notwendigkeit eines anderen Drängelgitters, dessen Beseitigung der Ortsbeirat 12 gar nicht gefordert hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1501 2019 Die Vorlage OF 509/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 510/12 Betreff: Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Mit der ST 1395 vom 30.07.2018 wurde an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg ein Parkwinkel zugesagt und vor kurzem auch angebracht. Dieser hat die Situation allerdings nicht verbessert, eventuell sogar verschlechtert, da die Autos nun noch näher an der Kreuzung parken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten einen Ortstermin abzustimmen um die Situation vor Ort zu begutachten. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5516 2019 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt

02.09.2019 | Aktualisiert am: 23.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 476/12 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Im Bericht B182-2015 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und derem Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077-2014) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020-2023 angemeldet (siehe ST 1044-2019). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2019 Die Vorlage OF 476/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "zu lassen" die Worte ", sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord

05.08.2019 | Aktualisiert am: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg

25.07.2019 | Aktualisiert am: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 1395 vom 30.07.2018 zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4924 2019 Die Vorlage OF 469/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm

02.06.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten

23.05.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 452/12 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink / Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass hier vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4757 2019 Die Vorlage OF 452/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen

18.03.2019 | Aktualisiert am: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 425/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") zu entfernen, da sie den Zugang behindert und keine Erfordernis aus Sicherheitsgründen erkennbar ist. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4630 2019 Die Vorlage OF 425/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten

10.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2019, OF 403/12 Betreff: Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen", welche nur in den frühen Morgenstunden genutzt wird, für Anwohner flexibler genutzt werden kann, beispielsweise durch eine zeitliche begrenzte Freigabe für Anlieger mit kombiniertem Parkverbot. Hierbei soll auch geprüft werden, ob sich an der Nutzung der Wendeschleife durch die Fahrplanänderungen im Dezember 2019 etwas ändert. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 25.1.2019 merkten Anwohner an, dass im Wendehammer vermehrt das vorherrschende Park- und Einfahrtsverbot überprüft wird. Die genannte Buswendeschleife wird aktuell nur in den frühen Morgenstunden (Mo-Fr) bzw. nachts (Sa-So) von den Linien 28 und 29 genutzt. Aktuell ist die Einfahrt aber grundsätzlich verboten, wodurch diese sehr großzügig bemessene Fläche zumeist ungenutzt ist. Eine zumindest zeitweise Freigabe kann die Nutzung der Flächen gerade für Anwohner flexibler gestalten ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2019 Die Vorlage OF 403/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren

05.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a)

30.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2018, OF 386/12 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso die Außen- und Sanitäranlagen sind in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019-20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019-20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und um Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Neißner gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4051 2018 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße

15.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

04.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Treppe „Am Hang“ barrierefrei

10.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Sanierung des Stichweges Talstraße

20.08.2018 | Aktualisiert am: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 340/12 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2018 Die Vorlage OF 340/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

04.06.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2018, OF 319/12 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Straße "Talstraße" zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: An der Einmündung der Straße "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie an der Einmündung der Straße "An der Grünhohl" in die Straße "Talstraße" von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen "An der Grünhohl" und "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Am Hasensprung" beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße "An der Grünhohl" kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Talstraße". Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3390 2018 Die Vorlage OF 319/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Erosion des Kalbach-Ufers

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 317/12 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten der Erosion des Ufers des Kalbach, insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44-50, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3388 2018 Die Vorlage OF 317/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach

23.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 291/12 Betreff: Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, die drei fehlenden Bäume am Parkplatz am Friedhof in Kalbach (gegenüber dem Haupteingang) zu pflanzen. Begründung: In den Planunterlagen zum Bau von Friedhofsparkplätzen in der Straße "Am Hopfenbrunnen" sind neben den 16 Stellplätzen auch drei Felder für Bäume ausgewiesen. Während die Parkplätze seit Langem fertig gestellt sind, sind die Flächen für Bäume noch freigehalten. Die Bäume sind nun auch zu pflanzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3024 2018 Die Vorlage OF 291/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

01.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2018, OF 292/12 Betreff: Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße "Am Hopfenbrunnen" vor der Einmündung in die Straße "Am Weißkirchener Berg" die 5-Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße "Am Hopfenbrunnen" einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung "Am Weißkirchener Berg" ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3025 2018 Die Vorlage OF 292/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

30.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF

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SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

10.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen

05.09.2017 | Aktualisiert am: 21.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange Meile

05.09.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 230/12 Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "rechts-vor-links"-Regelung in der Langen Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen. Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo 30-Zone) in der die "rechts-vor-links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keine gesonderte Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2304 2017 Die Vorlage OF 230/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

04.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße

26.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a

20.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

09.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a

20.11.2016 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

04.11.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“

20.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten

26.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 83/12 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot von mindestens 5m Länge einzurichten. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ("StVO") ist es zulässig unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen an Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um dem aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2016 Die Vorlage OF 83/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

20.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

25.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

23.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 67/12 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße / Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw vom Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in den Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur die Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in den Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 557 2016 Die Vorlage OF 67/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Grunderneuerung der Talstraße

15.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 60/12 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 554 2016 Die Vorlage OF 60/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ausbau der Bonifatiusstraße

18.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 49/12 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der M 208 vom 30.8.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 m unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 m und einer Fahrbahn von 5 m ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige Carbone aufzunehmen. Nach Aussagen des Magistratsberichts M 124 vom 10.6.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2016 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend

31.05.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2016, OF 48/12 Betreff: Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiusstrasse" nicht mehr von den Ästen der anliegenden Bäume beeinträchtigt wird. Außerdem ist zu überprüfen, ob der Abstand zwischen den Straßen Lampen in diesem Bereich ausreichend ist bzw. eine weitere Laterne notwendig ist. Begründung: Die Talstraße zwischen Carbone und der Bushaltestelle Bonifatiustrasse, bei Dunkelheit völlig unzureichend beleuchtet. Das Licht der vorhandenen Laterne wird durch Astwerk der anliegenden Bäume fast vollständig verschluckt. Außerdem erscheint der Abstand zu nächsten Laterne in Richtung Kalbach zu groß. Es ist abends, wenn man da durchläuft, einfach beängstigend, besonders für unsere Kinder. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 283 2016 Die Vorlage OF 48/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 19/12 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern, sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 und Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von PKW unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmässig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren. Mülltonnen bleiben dann ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2016 Die Vorlage OF 19/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zebrastreifen Talstraße beschildern

18.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 101/12 Betreff: Zebrastreifen Talstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg an der Grundschule Kalbach in der Talstraße, etwas westlich der Einmündung "An der Grünhohl", Schilder aufzustellen, die auf den Fußgängerüberweg hinweisen. Begründung: An den anderen Fußgängerüberwegen in der Talstraße sind Schilder angebracht, doch ausgerechnet direkt an der Grundschule nicht. Es besteht die Gefahr, dass dieser Überweg übersehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 971 2021 Die Vorlage OF 101/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrradfreundlicher Umbau von „Drängelgittern“ in Kalbach

14.10.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Betreff: Fahrradfreundlicher Umbau von "Drängelgittern" in Kalbach Vorgang: OM 4630/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten 1. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Talstraße und Kalbacher Stadtpfad durch Poller zu ersetzen, 2. die Bordsteine an der Talstraße auf der breite des Verbindungswegs abzusenken und 3. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen durch Poller zu ersetzen. Begründung: Im Zuge der Verkehrswende bedarf es auch eines fahrradfreundlicheren Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur. Drängelgitter stellen insbesondere für Lastenräder eine Gefahr dar und sind nicht barrierefrei. Mithilfe von Pollern könnte dieses Problem unkompliziert gelöst werden. Wie in der ST 710 aus 2020 erläutert wurde, sollte der Weg im zweiten Quartal 2020 instand gesetzt werden und "Drängelgitter an die örtlichen Gegebenheiten angepasst" werden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, sollte der Magistrat vorrangig die "Drängelgitter" entfernen und durch Poller ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz

14.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 111/12 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e.V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt, wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona, sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellem Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren Veranstaltungen hier abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer Ladesäule für E-Fahrzeug mit sich bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 976 2021 Die Vorlage OF 111/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk

29.09.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 92/12 Betreff: Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausweitung naturnah gestalteter Grünflächen im Stadtteil Kalbach-Riedberg auch Flächen auf dem Friedhof Kalbach, insbesondere dem Teil westlich der Straße Am Hopfenbrunnen, in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Mit seiner Stellungnahme ST 1103 vom 17.05.2021 führt der Magistrat aus, dass u. A. auch auf den Friedhöfen, z. B. auf dem Hauptfriedhof, aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen wurden. Aus Sicht des Ortsbeirats befindet sich auf dem Kalbacher Friedhofsbereich nordwestlich der Straße Am Hopfenbrunnen eine Rasenfläche, die so umgewandelt werden könnte. Hier bietet es sich an, den Friedhof als grüne Lunge im Stadtteil zu gestalten und Biodiversität zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 742 2021 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen

28.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 77/12 Betreff: Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Grünflächenamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem beigefügten Foto 1 ergibt sich, dass das Grundstück (Flur 5 Flurstück 91/30 laut Geoportal Hessen) Am Hopfenbrunnen - unmittelbar vor der Brücke der Umgehungsstraße L 3019 gelegen - so bewachsen ist, dass eine Benutzung des Bürgersteiges ausgeschlossen wird. Um Rückschnitt wird gebeten. Das Foto 2 zeigt das überwucherte Regenrückhaltebecken (Flur 5 Flurstück 91/29 laut Geoportal Hessen), ebenfalls "Am Hopfenbrunnen", neben den Parkplätzen der Sportanlage Kalbach. Hier ist die Funktionsfähigkeit zu prüfen, zumal es vor dem verstärkten Wachstum der Pflanzen in den letzten Wochen auch zahlreiche Müllablagerungen aufwies. Foto1 privat Foto 2 privat Sollte Ihr Amt für diese Fragen nicht zuständig ein, so bitte ich diese an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Für eine schriftliche Antwort danke ich bereits jetzt im Namen des Ortsbeirates 12 Kalbach-Riedberg Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Spaziergänger*innen nutzen gerne die Bürgersteige. Dies ist in einem Bereich auf einer Straßenseite nicht mehr möglich und bedarf eines Rückschnitts. Denn im Hinblick auf den fließenden Verkehr durch die gute und rege Nutzung der Sportanlage, die dortigen Parkplätze sowie den Fahrradverkehr Richtung Bad Homburg und Richtung Am Martinszehnten ist dies auch notwendig. Gerade im Hinblick auf vermehrte starke Niederschläge ist auch das Regenrückhaltebecken in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Eine telefonische Klärung konnte wegen der schwierigen Frage der Ämterzuständigkeit nicht erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

28.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

26.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

23.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes „Kalbach“

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 37/12 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung soll vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 6:45 - 8:30 und 16:00 - 19:00 (sofern es da jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 37/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten "bis zur Einmündung in die Talstraße" die Worte ", ggf. durch Solarenergie gespeist." eingefügt werden. Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der zweite Satz des Antragstenors der Vorlage OF 37/12 nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann entweder erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße oder alternativ durch eine Beleuchtung der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg und dann weiter entlang des Kätcheslachweihers bis zur Alten Riedbergstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 336 2021 1. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 37/12 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach

19.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/12 Betreff: Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) ein Sonnensegel anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der 3. Welle der Corona-Pandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons solange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 124 2021 Die Vorlage OF 13/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen."; 2. im Betreff und in der Begründung das Wort "Sonnensegel" durch das Wort "Verschattung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen

08.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 714/12 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Der Ortsbeirat stimmt der Magistratsvorlage M 4 2021 nur mit der Maßgabe zu, dass die OM 6947-2020 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass wie im Juni 2020 avisiert ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des OBR 12 vom 27.11.2020 weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 679 2021 Die Vorlage OF 714/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen

29.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 688/12 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Zu prüfende Möglichkeiten wären hier die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher freizuhalten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahnstation Kalbach quert der Feldweg die Schienen der Linie U2 und U9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2021 Die Vorlage OF 688/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tempo 30 auf dem Riedberg

17.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße

16.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

12.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in den Hasensprung, durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Der bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Antrag zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels zu einem Verkehrsspiegel der den Verkehrsteilnehmern, Autos und Radfahrern aus beiden Richtungen, Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der ST 1564 vom 21.11.2016 aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in den Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in den Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn des Hasensprungs vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren, um den entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6939 2020 Die Vorlage OF 666/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße

03.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 628/12 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man hier Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6599 2020 Die Vorlage OF 628/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach

03.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 622/12 Betreff: Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o.Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird. Begründung: Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6595 2020 Die Vorlage OF 622/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg

17.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 607/12 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie die Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park&Ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach" - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee / Ernst-Abbe-Straße / Otto-Schott-Straße) - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach) - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8) Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, so dass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2020 Die Vorlage OF 607/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund

12.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 593/12 Betreff: Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund Die Ortsvorsteherin wird gebeten in der Straße "Im Wiesengrund" einen Ortstermin des Ortsbeirats zu vereinbaren. Ziel des Ortstermins soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit in oben genannter Straße sein. Eingeladen werden sollten das Straßenverkehrsamt, die Polizei und das Amt für Straßenbau und Erschließung. Da noch ein Ortstermin bezüglich der Einfahrt in die Straße "Am Hopfenbrunnen" aussteht, können diese beiden Termine auch gerne zusammengelegt werden, da die jeweiligen Orte in direkter Nachbarschaft liegen. Begründung: Vor einiger Zeit wurde in dieser Straße ein Kind angefahren. Eine Beurteilung der Situation vor Ort mit den entsprechenden Fachämtern ist sicherlich am sinnvollsten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 593/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden

01.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten

21.02.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

29.01.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach

15.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und dies zu berichten. Hier sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potentielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarfes ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 527/12 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der Umsetzung der "Vereinbarungen Klimaallianz" gebeten, (1) zu prüfen, welche Flächen in Kalbach-Riedberg für zusätzliche "Baumpflanzungen/Waldungen" in Betracht kommen und (2) bei positivem Ausgang der Prüfungen entsprechende Anpflanzungen vorzunehmen, wobei vorrangig Anpflanzungen heimischer Arten vorzunehmen sind. Dabei wird insbesondere darum gebeten, Flächen entlang der A 5, im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers, entlang der Nidda, parallel der Josef-Bautz-Straße sowie nördlich/nordwestlich des Kautenhofes in die Prüfungen einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt die im Rahmen der "Vereinbarungen Klimaallianz" vorgesehenen Untersuchungen dahingehend, welche Flächen sich für (weitere) Baumpflanzungen/Waldungen eignen. Keine der beispielhaft aufgezählten Flächen liegt jedoch im Bereich des Ortsbeiratsbezirkes 12. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 12 den Magistrat darum, auch Flächen im Ortsbeirat 12 auf ihr Potenzial zur Arrondierung und Aufwertung von Grünzügen zu prüfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5640 2020 Die Vorlage OF 527/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche

05.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Betreff: Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zeitnah eine geeignete Erweiterungsfläche für die Grundschule Kalbach zu suchen, 2. den Ankauf einer Erweiterungsfläche zügig umzusetzen, 3. die Planung für die Erweiterung in Abstimmung mit der Grundschule Kalbach umgehend aufzunehmen und 4. die Zeitplanung sowie einen ersten Entwurf zeitnah im Jahr 2020 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Aus div. Informationen ergibt sich, dass die Grundschule Kalbach zu klein gebaut wurde. Bereits seit geraumer Zeit ist z. b. der Fachraum Musik in einen Klassenraum umgewandelt worden. Die Schule, die aktuell über 11 Klassen verfügt, ist sowohl mit dem Jahrgang 1 als auch 2 an der Kapazitätsgrenze. Sollten weitere Schülerinnen und Schüler in diesen Jahrgängen nach Kalbach zuziehen, wären die Klassen zu teilen. Dies würde durch fehlende Schulräume die Grundschule vor erhebliche Probleme stellen. Da der neue 1. Jahrgang, der sich bereits in den Kindertagesstätten in Kalbach befindet, sich als 4 zügig abzeichnet, ist kurzfristiges Handeln durch die Stadt erforderlich. Als Erweiterungsfläche mit rund 30 x 35 m könnte zum Beispiel die freie Fläche Flurstück Nr. 129, 130 neben der städtischen Kita, Kinderzentrum Im Hain, dienen, die derzeit eine Weidefläche ist. Dazu kommt, dass die Entfernung von rund 200 m fast gleich lang wie zur Containeranlage Talstraße ist. Hierzu ist gegebenenfalls auch eine Ersatzweidefläche für den Pächter oder Eigentümer dieser Fläche von Seiten der Stadt Frankfurt am Main anzubieten. Hierzu könnten die Brunnengärtchen bzw. Brunnenweisen in Nähe der Containeraußenstelle Talstraße in Betracht kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße

03.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink

01.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 522/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Haushaltsmittel für die Sanierungsplanung und die anschliessende Sanierung der Straße "In der Wink" für den kommenden Haushalt eingestellt. Wie schon in der OM 3014 vom 21.03.2014 gefordert, empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde aufgrund mangelnder Haushaltsmittel in der Stellungnahme ST 1006 vom 11.08.2014 abgelehnt. Im kommenden Haushalt sollten hier entsprechende Mittel eingeplant werden. Die Begründung der OM 3014 vom 21.03.2014 ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 25 2020 Die Vorlage OF 522/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße

18.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße Vorgang: OM 4630/19 OBR 12; ST 1483/19 Der Magistrat wird gebeten, zu dem in der OM 4630 aufgeführten Drängelgitter auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Zugang zwischen den Gebäuden Talstraße 10 und 12, erneut zu berichten, da in der Stellungnahme vom 5.8.2019 dazu keine Aussage getroffen wird. Begründung: Die ST 1483 begründet die Notwendigkeit eines anderen Drängelgitters, dessen Beseitigung der Ortsbeirat 12 gar nicht gefordert hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1501 2019 Die Vorlage OF 509/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 510/12 Betreff: Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Mit der ST 1395 vom 30.07.2018 wurde an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg ein Parkwinkel zugesagt und vor kurzem auch angebracht. Dieser hat die Situation allerdings nicht verbessert, eventuell sogar verschlechtert, da die Autos nun noch näher an der Kreuzung parken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten einen Ortstermin abzustimmen um die Situation vor Ort zu begutachten. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5516 2019 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt

02.09.2019 | Aktualisiert am: 23.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 476/12 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Im Bericht B182-2015 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und derem Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077-2014) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020-2023 angemeldet (siehe ST 1044-2019). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2019 Die Vorlage OF 476/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "zu lassen" die Worte ", sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord

05.08.2019 | Aktualisiert am: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg

25.07.2019 | Aktualisiert am: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 1395 vom 30.07.2018 zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4924 2019 Die Vorlage OF 469/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm

02.06.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten

23.05.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 452/12 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink / Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass hier vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4757 2019 Die Vorlage OF 452/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen

18.03.2019 | Aktualisiert am: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 425/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") zu entfernen, da sie den Zugang behindert und keine Erfordernis aus Sicherheitsgründen erkennbar ist. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4630 2019 Die Vorlage OF 425/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten

10.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2019, OF 403/12 Betreff: Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen", welche nur in den frühen Morgenstunden genutzt wird, für Anwohner flexibler genutzt werden kann, beispielsweise durch eine zeitliche begrenzte Freigabe für Anlieger mit kombiniertem Parkverbot. Hierbei soll auch geprüft werden, ob sich an der Nutzung der Wendeschleife durch die Fahrplanänderungen im Dezember 2019 etwas ändert. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 25.1.2019 merkten Anwohner an, dass im Wendehammer vermehrt das vorherrschende Park- und Einfahrtsverbot überprüft wird. Die genannte Buswendeschleife wird aktuell nur in den frühen Morgenstunden (Mo-Fr) bzw. nachts (Sa-So) von den Linien 28 und 29 genutzt. Aktuell ist die Einfahrt aber grundsätzlich verboten, wodurch diese sehr großzügig bemessene Fläche zumeist ungenutzt ist. Eine zumindest zeitweise Freigabe kann die Nutzung der Flächen gerade für Anwohner flexibler gestalten ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2019 Die Vorlage OF 403/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren

05.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a)

30.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2018, OF 386/12 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso die Außen- und Sanitäranlagen sind in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019-20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019-20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und um Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Neißner gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4051 2018 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße

15.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

04.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Treppe „Am Hang“ barrierefrei

10.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sanierung des Stichweges Talstraße

20.08.2018 | Aktualisiert am: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 340/12 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2018 Die Vorlage OF 340/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

04.06.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2018, OF 319/12 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Straße "Talstraße" zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: An der Einmündung der Straße "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie an der Einmündung der Straße "An der Grünhohl" in die Straße "Talstraße" von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen "An der Grünhohl" und "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Am Hasensprung" beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße "An der Grünhohl" kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Talstraße". Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3390 2018 Die Vorlage OF 319/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erosion des Kalbach-Ufers

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 317/12 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten der Erosion des Ufers des Kalbach, insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44-50, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3388 2018 Die Vorlage OF 317/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach

23.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 291/12 Betreff: Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, die drei fehlenden Bäume am Parkplatz am Friedhof in Kalbach (gegenüber dem Haupteingang) zu pflanzen. Begründung: In den Planunterlagen zum Bau von Friedhofsparkplätzen in der Straße "Am Hopfenbrunnen" sind neben den 16 Stellplätzen auch drei Felder für Bäume ausgewiesen. Während die Parkplätze seit Langem fertig gestellt sind, sind die Flächen für Bäume noch freigehalten. Die Bäume sind nun auch zu pflanzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3024 2018 Die Vorlage OF 291/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

01.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2018, OF 292/12 Betreff: Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße "Am Hopfenbrunnen" vor der Einmündung in die Straße "Am Weißkirchener Berg" die 5-Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße "Am Hopfenbrunnen" einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung "Am Weißkirchener Berg" ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3025 2018 Die Vorlage OF 292/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

30.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

10.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen

05.09.2017 | Aktualisiert am: 21.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange Meile

05.09.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 230/12 Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "rechts-vor-links"-Regelung in der Langen Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen. Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo 30-Zone) in der die "rechts-vor-links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keine gesonderte Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2304 2017 Die Vorlage OF 230/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

04.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße

26.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a

20.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

09.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a

20.11.2016 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

04.11.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“

20.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten

26.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 83/12 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot von mindestens 5m Länge einzurichten. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ("StVO") ist es zulässig unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen an Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um dem aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2016 Die Vorlage OF 83/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

20.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

25.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

23.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 67/12 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße / Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw vom Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in den Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur die Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in den Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 557 2016 Die Vorlage OF 67/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Grunderneuerung der Talstraße

15.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 60/12 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 554 2016 Die Vorlage OF 60/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ausbau der Bonifatiusstraße

18.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 49/12 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der M 208 vom 30.8.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 m unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 m und einer Fahrbahn von 5 m ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige Carbone aufzunehmen. Nach Aussagen des Magistratsberichts M 124 vom 10.6.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2016 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend

31.05.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2016, OF 48/12 Betreff: Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiusstrasse" nicht mehr von den Ästen der anliegenden Bäume beeinträchtigt wird. Außerdem ist zu überprüfen, ob der Abstand zwischen den Straßen Lampen in diesem Bereich ausreichend ist bzw. eine weitere Laterne notwendig ist. Begründung: Die Talstraße zwischen Carbone und der Bushaltestelle Bonifatiustrasse, bei Dunkelheit völlig unzureichend beleuchtet. Das Licht der vorhandenen Laterne wird durch Astwerk der anliegenden Bäume fast vollständig verschluckt. Außerdem erscheint der Abstand zu nächsten Laterne in Richtung Kalbach zu groß. Es ist abends, wenn man da durchläuft, einfach beängstigend, besonders für unsere Kinder. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 283 2016 Die Vorlage OF 48/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 19/12 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern, sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 und Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von PKW unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmässig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren. Mülltonnen bleiben dann ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2016 Die Vorlage OF 19/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

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2

Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

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3

Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

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69

Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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1

Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

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Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

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Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

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Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

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